EU will Schlachthöfe sich selbst kontrollieren lassen

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BITTE PROTESTIEREN SIE:

Liebe Tierfreunde,

wie ARD PlusMinus am Dienstag, 09.12.08, berichtete ist eine neue EU-Schlachtverordnung in Vorbereitung nach der die Kontrolle der Tierschutzbestimmungen in Schlachthöfen durch Angestellte der Schlachthöfe selbst durchgeführt werden soll.

Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke vom Nds. Landwirtschaftsministerium begrüßte diese "Verbesserung" in dieser Sendung als "Bürokratieabbau".

Auf dieser Internetseite könnt Ihr eine Autogramm-Karte von Staatssekretär Ripke bestellen

http://www.ml.niedersachsen.de/master/C1765051_N1762988_L20_D0_I655.html

Ihr könnt Herrn Ripke dort aber auch eine Mitteilung senden.

Grüße
Wolfgang H. Zerulla

Nachstehend eine Stellungnahme des DTB zu diesem Thema:

Mit welchen Methoden und unter welchen Bedingungen Tiere geschlachtet werden dürfen, ist in Deutschland und in der EU gesetzlich geregelt. Die letzte Änderung des deutschen Gesetzes stammt aus dem Jahre 2004. Das europäische Recht wurde 1993 zuletzt geändert. Seit damals gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schlachten und es sind Fortschritte in der technischen Entwicklung von Schlachtanlagen erzielt worden. In vielen EU-Mitgliedstaaten hat sich außerdem auch ein stärkeres Bewusstsein für Fragen des Tierschutzes entwickelt.

Um ein zeitgemäßes, EU-einheitliches Schlachtrecht zu schaffen und unter anderem auch Tierschutzaspekte stärker zu berücksichtigen, hat die EU Kommission im September 2008 den Entwurf für eine neue EU-Schlachtverordnung vorgelegt. Dieser Verordnungs-Entwurf enthält zwar einige positive Aspekte, ist insgesamt aber nicht geeignet, für die Tiere wirklich eine Verbesserung zu erzielen. Wenn er in der bisherigen Form verabschiedet und damit auch in Deutschland rechtskräfitg würde, wäre das eine Verschlechterung gegenüber dem bestehenden deutschen Recht.

Missstände werden toleriert
Auch wenn sich die Situation in vielen Schlachtbetrieben in den letzten Jahren verbessert hat, so ist sie nicht generell zufriedenstellend. Selbst das bei uns geltende Recht verhindert keine Missstände, wie Besuche des Deutschen Tierschutzbundes auf verschiedenen deutschen Schlachthöfen zeigten. Obwohl diese Besuche jeweils in Absprache mit den Schlachthöfen erfolgten, gab es immer wieder Grund zu Kritik. Häufig wurden Missstände vom Personal nicht als solche erkannt und fortgeführt oder sie waren bekannt, wurden aber toleriert. Entgegen den landläufigen Erwartungen war keineswegs sichergestellt, dass die Tiere in kleinen, kommunalen Betrieben besser behandelt wurden als in Großanlagen.

Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich ein
Der Deutsche Tierschutzbund ist mit Schlachtunternehmen im Gespräch, um die Situation für die Tiere zu verbessern. Auf politischer Ebene setzt er sich für die Verankerung von strengen Tierschutzkriterien im Schlachtrecht ein und fordert, dass die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses vom Entladen der Tiere bis zum Entbluten gewährleistet wird.

die Schlachtung für die Tiere so schonend wie möglich erfolgt.

die Betäubung bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleibt.

nicht ausreichend betäubte Tiere sofort nachbetäubt werde.

das Entbluten unmittelbar auf das Betäuben erfolgt, möglichst bereits innerhalb von 20 Sekunden.

die Entblutung kontrolliert wird, auch durch eine automatische Messung der Blutmenge.

eine Weiterverarbeitung erst erfolgen darf, wenn das Tier tatsächlich tot ist.

Auf keinen Fall darf die neue EU-Verordnung zu einer Verschlechterung der Situation auf deutschen Schlachthofen führen.

Quelle und weitere Infos: Deutscher Tierschutzbund

http://www.tierschutzbund.de/03352.html