Informationen der Tierhilfe Süden e.V.

Tierschutz - Hotline:
Wann immer Sie Tierelend in Deutschland sehen, bitte melden: Tel. 0700-4442 4442 http://www.tierfreunde-hotline.de

EU-Einfuhrbestimmungen


Aktuelle EU Verordnung zur Einfuhr von Hunden und Katzen (lesen Sie zuerst unsere Hinweise):

Hinweise zur EU Verordnung:

Lieber Leser,
bevor Sie lange suchen: Diese EU-Bestimmung will besagen, dass im EU-Pass eines Hundes oder einer Katze, die nach Deutschland eingeführt werden, das Datum der Tollwut-Impfung und das Datum der Chip-Setzung identisch sein müssen! Bitte achten Sie streng darauf!
Wie gesagt, die Tollwut-Impfung muss 21 Tage zurückliegen.
Das Datum der Geburt des Tieres und die genaue Adresse des Bringers (Flugpaten) muss ebenfalls im Pass stehen!

Bitte oben die Regulation 998 anklicken und unter Anhang 1B nachlesen. Hier finden Sie, dass eine Tollwutimpfung erst nach Chipsetzung anerkannt werden kann. (Dies betrifft der ersten der fogenden Links.)
 

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
 
Wichtige Infos & Adressen zur Einfuhr von Tieren
 
www.reisen-mit-hund.org/eu-verordnung-reise-heimtiere.php
 

Dr. Kerstins Lexikon:

IMPFUNGEN - EIN LEIDIGES THEMA?

IMPFEN
scheint nicht mehr „in“ zu sein. Das Internet ist daran nicht schuldlos. Es macht Daten und Meinungen von häufig zweifelhaftem Wert und Wahrheitsgehalt für jedermann/-frau leicht zugänglich. Durch Berichte über tatsächliche oder angebliche „Impfnebenwirkungen“ wird man verunsichert und evt. von der wichtigen und effektiven Vorsorgemaßnahme „Impfen“ abgehalten.
Im Jahr 2005 waren nur etwa 50 % der deutschen Hunde und nur etwa 30 % der deutschen Katzen geimpft (ermittelt durch die Anzahl der verkauften Impfdosen), und so ist es nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu Staupe-, Parvovirose- und neuerdings auch Leptospirosefällen kommt.

NEUE ERKENNTNISSE
über die Wirkungsdauer von Impfungen wie auch die Anpassung rechtlicher Vorgaben (z.B. Tollwutverordnung, EU-Verordnung zum Heimtierausweis, Tierschutz-Transport-Verordnung usw.) führten zu einer Neustrukturierung der starren Impfschemata der Vergangenheit.
Dabei gilt weiterhin entgegen jeglicher Argumentation von „Impfgegnern“, dass Impfungen die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten sind.
Um Krankheitsausbrüche (Epidemien) zu verhindern, müssen mindestens 70 % der (in Deutschland lebenden) Hunde und Katzen durchgeimpft sein; jedes einzelne Tier sollte dabei selbstverständlich nur so häufig wie nötig geimpft werden.
Die Grundlage für einen optimalen, langanhaltenden Schutz des einzelnen Tieres ist eine vollständige Grundimmunisierung, die sich nunmehr aus den Impfungen im ersten Lebensjahr und der Auffrischungsimpfung im darauf folgenden Jahr zusammensetzt: Vorzugsweise also eine Impfung in der 8., 12. und 16. Lebenswoche sowie die Auffrischungsimpfung im 15. Lebensmonat.

HUND
Dringend erforderlich für den Hund sind folgende Impfungen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut (SHPLT)

KATZE
Dringend erforderlich für die Katze sind Impfungen gegen: Rhinotracheitis-, Calici- und Parvoviren (RCP). Tollwut ist nur bei Freigängern erforderlich.

SCHUTZIMPFUNG IST WICHTIG
Am Beispiel der Tollwut wird aufgrund von aktuellen tödlichen Erkrankungsfällen von Mensch und Tier insbesondere in Ländern Osteuropas (wie Rumänien und Kroatien) deutlich, dass eine Schutzimpfung nach wie vor unumgänglich ist.

DIE TOLLWUTIMPFUNG
wird entsprechend der Tollwutverordnung nicht vor der 12. und zusätzlich in der 16. Lebenswoche verabreicht, damit ein möglichst sicherer Impfschutz aufgebaut werden kann. Die Grundimmunisierung ist abgeschlossen, wenn die Tollwutimpfung (sowie die weiteren 4 Impfkomponenten SHPL) im 15. Lebensmonat aufgefrischt wird. Die darauf folgenden Wiederholungsimpfungen werden in den Abständen durchgeführt, die aus den Produktinformationen der Impfstoffhersteller hervorgehen. Wichtig ist, dass weiterhin jährlich geimpft wird, doch nicht jährlich gegen alles.

EINFUHR VON HUNDEN UND KATZEN AUS DEM AUSLAND
Welpen unter 8 Wochen sind transportunfähig, außer sie werden vom Muttertier begleitet. Welpen aus EU-Mitgliedsstaaten müssen bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein; die Tollwutimpfung muß bei Einfuhr nach Deutschland mindestens 21 Tage zurückliegen.Welpen unter 3 Monaten aus EU-Mitgliedsstaaten, die noch nicht gegen Tollwut geimpft sein können, dürfen eingeführt werden, wenn sie einen gültigen Heimtierausweis besitzen, einen Mikrochip tragen und eine Erklärung zur Herkunft und Haltung des Welpen vorgelegt wird.

WELPEN AUS GELISTETEN DRITTLÄNDERN
wie z.B. der Schweiz, Norwegen, Kroatien oder den USA dürfen frühestens ab einem Alter von 4 Monaten (nach erfolgter Tollwutimpfung im Alter von 3 Monaten) eingeführt werden – andernfalls ist eine Einfuhrgenehmigung von der zuständigen Landesbehörde erforderlich.
Welpen aus nicht gelisteten Drittländern
wie z.B. der Türkei, Marokko, Tunesien, Bosnien-Herzegowina oder Serbien-Montenegro dürfen frühestens im Alter vom 7 Monaten nach Deutschland eingeführt werden (nach Tollwutimpfung im Alter von drei (3) Monaten, Blutentnahme auf Tollwut-Antikörper frühestens 30 Tage nach Impfung und nochmaliger 3-monatiger Wartezeit).
Ältere Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten brauchen zur Einfuhr nach Deutschland bekanntermaßen einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Mikrochipnummer.

INFO
Nach EU-Verordnung darf der EU-Heimtierausweis nur von einem einheimischen, ermächtigten Tierarzt beschafft und ausgestellt werden, d.h. er muss im jeweiligen Herkunftsland des Tieres (EU-Mitgliedsstaat) erworben werden.
Ältere Hunde und Katzen aus gelisteten und nicht gelisteten Drittländern brauchen zur Einfuhr nach Deutschland eine Gesundheitsbescheinigung vom amtlichen Tierarzt mit Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung.
Zusätzlich brauchen ältere Hunde und Katzen aus nicht gelisteten Drittländern eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper (Vorgehen siehe oben).


Krankheiten bei Hunden
Impfungen bei Hund und Katze
Zecken und Flöhe
 
Umgang mit ängstlichen Hunden
Gefährliche Magendrehung beim Hund
Urlaub mit Hund und Katze
 
Türkei-Alanya-Tierheim Demirtas: Info für Helfer und Tiervermittler